Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) für Konzerte/ Veranstaltungen
von Michael Thum und der Rieser Schlager- und Volksmusiknacht
§ 1 ZUTRITT JUGENDLICHER
Es gelten die Regeln des Jugendschutzrechts.
§ 2 KÜNSTLERISCHE FREIHEIT
Michael Thum hat weder Einfluss auf Inhalt noch Form der künstlerischen Gestaltung der Darbietungen.
§ 3 HAFTUNG
(1) Michael Thum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern sie oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Bei Verletzung von anderen als in Abs.1 genannten Pflichten, haftet Michael Thum für sich und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Abs.1 fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Michael Thum auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Soweit die Haftung gegenüber Michael Thum ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 4 HAUSORDNUNGEN / BENUTZUNGSORDNUNGEN
Mit Erwerb der Eintrittskarte anerkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten.
Darüber hinaus werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährlichen Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist Folge zu leisten.
Das Mitbringen von Getränken in offenen Gefäßen ist untersagt.
§ 5 EINLASSVERWEIGERUNG UND VERANSTALTUNGSVERWEIS AUS WICHTIGEM GRUND
Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt, oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.
§ 6 VERLASSEN DES VERANSTALTUNGSGELÄNDES
Bei Verlassen des abgeschlossenen Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.
§ 7 ABSAGE DER VERANSTALTUNG
(1) Die Eintrittskarte kann nur bei einer Absage oder einer örtlichen oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung zurückgegeben werden, im Übrigen ist ein Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen. Im Fall der Absage wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet – weitere Ansprüche wegen der Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Weitergehende diesbezügliche Ansprüche (z.B. die Erstattung von Hotel- und Reisekosten) sind ausgeschlossen.
(2) Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten.
(3) Eintrittskarten müssen im Fall einer Absage an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben werden, an welchen sie erworben wurden.
§ 8 VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Michael Thum behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort oder Termin auf Grund von Umständen, die Michael Thum nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre. Solange nichts anderes bestimmt ist, behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur bis zum Konzerttermin in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Änderungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 PROGRAMMÄNDERUNGEN
(1) Michael Thum behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung Teile des Programms zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn ein Künstler sich verspätet oder erkrankt oder aus anderen Gründen, die Michael Thum nicht zu vertreten hat, das Konzert absagt.
(2) Die Änderungen darf der Erwerber nur dann nicht zu akzeptieren, wenn diese für diesen unzumutbar sind, im Übrigen bleibt das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Leistung unberührt.
(3) Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur dann und maximal in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte, wenn sich der Erwerber das Verlassen der Veranstaltung bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Programmpunkts hat bestätigen lassen.
§ 10 INFORMATIONSPFLICHTEN
Der Veranstalter hat umgehend und frühestmöglich über die Durchführung und Änderungen seiner Veranstaltungen zu informieren. Der Erwerber verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.
§ 11 GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist 86720 Nördlingen
Weitere wichtige Hinweise für den Besuch unserer Konzerte:
1. SCHÜTZEN SIE SICH BEI ERHÖHTER LAUTSTÄRKE VOR HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN!
2. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
3. Achten Sie auf Ihre mitgebrachten Gegenstände.
4. Um sicher zu gehen, dass Sie eine originale Eintrittskarte erhalten, kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen und niemals zu überteuerten Preisen.